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   BGH, 05.06.1962 - 1 StR 471/61   

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https://dejure.org/1962,2866
BGH, 05.06.1962 - 1 StR 471/61 (https://dejure.org/1962,2866)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1962 - 1 StR 471/61 (https://dejure.org/1962,2866)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1962 - 1 StR 471/61 (https://dejure.org/1962,2866)
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  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 05.06.1962 - 1 StR 471/61
    Bedenken erwecken könnte nur die wörtliche Anführung der zahlreichen Bestimmungen aus recht verschiedenen, teilweise etwas entlegenen Gesetzen, gegen die die Beschuldigten verstoßen haben sollten (vgl. BGHSt 5, 278; 11, 159) [BGH 21.01.1958 - 1 StR 236/57].
  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53

    Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung - Wiedergabe

    Auszug aus BGH, 05.06.1962 - 1 StR 471/61
    Wie der Senat bereits wiederholt hervorgehoben hat, muß im Eröffnungsbeschluß die Tatsache des bloßen Verdachts deutlich zum Ausdruck gebracht werden (BGHSt 5, 261; 16, 63, 64) [BGH 25.04.1961 - 1 StR 618/60].
  • BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60

    Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen

    Auszug aus BGH, 05.06.1962 - 1 StR 471/61
    Wie der Senat bereits wiederholt hervorgehoben hat, muß im Eröffnungsbeschluß die Tatsache des bloßen Verdachts deutlich zum Ausdruck gebracht werden (BGHSt 5, 261; 16, 63, 64) [BGH 25.04.1961 - 1 StR 618/60].
  • BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52

    Betriebsleiter - § 257 StGB, Vorstellung von der Vortat

    Auszug aus BGH, 05.06.1962 - 1 StR 471/61
    Daß der Angeklagte dieses erstrebte Ziel tatsächlich erreichte, war zur Vollendung der Begünstigung nicht erforderlich (vgl. BGHSt 4, 221, 224) [BGH 30.04.1953 - 3 StR 364/52].
  • BGH, 21.01.1958 - 1 StR 236/57
    Auszug aus BGH, 05.06.1962 - 1 StR 471/61
    Bedenken erwecken könnte nur die wörtliche Anführung der zahlreichen Bestimmungen aus recht verschiedenen, teilweise etwas entlegenen Gesetzen, gegen die die Beschuldigten verstoßen haben sollten (vgl. BGHSt 5, 278; 11, 159) [BGH 21.01.1958 - 1 StR 236/57].
  • BGH, 12.01.1954 - 5 StR 668/53

    Voraussetzung für die wörtliche Wiedergabe eines längeren Schriftstücks im Urteil

    Auszug aus BGH, 05.06.1962 - 1 StR 471/61
    Bedenken erwecken könnte nur die wörtliche Anführung der zahlreichen Bestimmungen aus recht verschiedenen, teilweise etwas entlegenen Gesetzen, gegen die die Beschuldigten verstoßen haben sollten (vgl. BGHSt 5, 278; 11, 159) [BGH 21.01.1958 - 1 StR 236/57].
  • BGH, 19.05.1961 - 1 StR 521/60

    Umfang eines Eröffnungsbeschlusses im Strafverfahren - Anklageschrift als

    Auszug aus BGH, 05.06.1962 - 1 StR 471/61
    Die Tatzeit ist weder im Eröffnungsbeschluß noch in der zu seiner Ergänzung heranziehbaren Anklageschrift (BGHSt 16, 73, 77 f) [BGH 19.05.1961 - 1 StR 521/60] angegeben.
  • RG, 26.09.1924 - I 582/24

    1. Wird die Verurteilung wegen Begünstigung dadurch ausgeschlossen, daß der

    Auszug aus BGH, 05.06.1962 - 1 StR 471/61
    Wenn gegen Vortäter und Begünstiger nicht gleichzeitig verhandelt wird und wenn die Begünstigung nicht ausschließlich in der Verhinderung der Vollstreckung einer rechtskräftig verhängten Strafe besteht, muß deshalb das Gericht, das über die Begünstigung zu entscheiden hat, ebenso wie jedes andere Tatbestandsmerkmal auch die Vortat selbständig prüfen (RGSt 58, 290; 73, 331, 332).
  • RG, 10.10.1939 - 1 D 676/39

    Ob in einem vorhergehenden Strafverfahren gegen den Begünstigten die Vortat

    Auszug aus BGH, 05.06.1962 - 1 StR 471/61
    Wenn gegen Vortäter und Begünstiger nicht gleichzeitig verhandelt wird und wenn die Begünstigung nicht ausschließlich in der Verhinderung der Vollstreckung einer rechtskräftig verhängten Strafe besteht, muß deshalb das Gericht, das über die Begünstigung zu entscheiden hat, ebenso wie jedes andere Tatbestandsmerkmal auch die Vortat selbständig prüfen (RGSt 58, 290; 73, 331, 332).
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